Kreis MIT wirkte erfolgreich am Koalitionsvertrag mit

Datum des Artikels 24.06.2022

Die kleine Bauvorlage ermöglich auch Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister des Betonbauer-, Maurer- oder des Zimmereihandwerks unter Einhaltung des Verbraucherschutzes für einfache Bauvorhaben Pläne genehmigen zu lassen. Das führt zu einer Kostenreduzierung und Verschlankung des Verwaltungsaufwandes, da ein Architek nicht mehr dazwischen geschaltet werden muss. Die Bauordnung soll in dieser Legislaturperiode entsprechen angepasst werden. Link zum Koalitionsvertrag CDU/Grüne https://lgst.protonet.info/public_links/vayTO0WnWPxlfGXvpOOWLw

Der neue Koalitionsvertrag ist ausgehadelt und wird nun am kommenden Wochenende verabschiedet. Die Mitelstands- und Wirtschafsunion des Kreises NRW hat hier tatkräftig mitgewirkt und dort die keine Bauvorlage für den Mittelstand im Koalitionvertrag verankert. "Ich freue mich sehr", so der Vorsitzender der Kreis MIT , Dr. Klemens Störtkuhl, "das wir über Jens Span die innovative Idee der keinen Bauvorlage in den koalitionsvertrag einbringen konnten."