Gesundheit ist ein hohes Gut, dass geschützt werden muss. Der „shut down“ war und ist daher notwendig. Viele Unternehmen sind bedroht, Angebote fallen weg, die bisher so gut funktionierenden Lieferketten sind unterbrochen. Und die für die mittelständische Wirtschaft so essenzielle Konsumnachfragen bleiben aus. Es entsteht ein nicht aufzuholender Schaden. Wer z.B. jetzt nicht ins Restaurant gehen darf, der bestellt das nächste Mal nicht zweimal so viel Essen. Hinzu kommt die große Sorge des Einzelhandels, dass gerade der Onlinehandel unter dieser Krise boomt und sie sich dem Onlinemarkt nicht mehr stellen können.
Die MIT begrüßt den bundesweiten Wiedereinstieg ins Wirtschaftsleben und die Lockerungen zum selben Stichtag. Ebenso begrüßt sie die unterschiedlichen Fördermaßnahmen und Bürgschaften für die Wirtschaft. Allerdings muss das oberste Prinzip einer sozialen Marktwirtschaft erhalten bzw. wiederhergestellt werden.
Daher haben wir als Diskussionsgrundlage zum Ausstieg aus dem „shut down“ folgendes Konzept erstellt:
1. Empfehlung der MIT zum Widereinstieg in das Wirtschaftsleben
• Lockerungen müssen an einen zu erstellenden Stufenplan unter Berücksichtigung strenger Auflagen zum Gesundheitsschutz, so wie es Leopoldina empfohlen hat und den jeweiligen branchenspezifischen Gefahrenpotentialen aufgestellt sein.
2. Forderung der MIT zu Sanierungsphasen für den Mittelstand
• Die während der Krise eingeleiteten Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft müssen durch abgeänderte steuerpolitische, arbeitsmarktpolitische, wirtschaftspolitische sowie energie- politische und klimapolitische Anpassung nachhaltig gestützt werden.
3. Forderung der MIT zum Kreditwesen
• Die Krise erfordert umso mehr eine grundsätzliche Überarbeitung Reform der Regularien für das Kreditwesen, angepasst an Restrukturierung und Sanierung von mittelständischen
• Unternehmen. Das Kreditwesen zu entbürokratisieren und zu modernisieren ist unausweichlich.
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4. Forderung der MIT zum Kurzarbeitergeld
• Die MIT fordert, dass die Aufstockung auf 80/87% von Kurzarbeitergeld unter Berücksichtigung eines Schwellenwerts erfolgt.
• Die MIT fordert das die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes zur Vermeidung von Vorfinanzierungsphasen beschleunigt bei den Unternehmen ankommen.
• Die MIT fordert das Ausbildungsbetriebe durch Sonderregelungen einer „Kurzarbeit- Ausbildungsvergütung“ entlastet werden.
5. Empfehlung der MIT zum Emissionshandel und der EEG- Umlage
• Das ambitionierte deutsche Emissionsminderungsziel muss in dieser Phase mit der EU neu geregelt werden, um zu nationalen gerechten Lösungen für die in der Rezession stehenden gesamteuropäischen Wirtschaft gerechten Lösung zu kommen.
• National sollte die EEG- Umlage überdacht werden.
6. Forderung der MIT zum Bildungsbereich
• Die MIT fordert, dass der Besuch der Schule durch die SuS nach dem geltenden Recht erfolgt und damit verpflichtend ist.
• Die MIT fordert, dass die Kommunen die zusätzlichen Fördermittel für die Sanierung und Instandsetzung der Sanitäranlagen in den Schulgebäuden unverzüglich abrufen, um die gebotenen hygienischen Maßnahmen schnellst möglichst einhalten zu können.
• Die MIT fordert die kontinuierliche Kontrolle der Einhaltung von Hygienestandards im Bildungsbereich durch die Schulträger.
• Die MIT fordert ferner, Gesellen- und Meisterprüfungen zu den bereits festgelegten Terminen stattfinden zu lassen.
7. Forderung der MIT zur Ausgestaltung kommunaler Finanzen
• Die MIT fordert eine Reformierung der Ausgestaltung kommunaler Finanzen, um die kommunale Ausstattung krisensicherer zu gestalten.
• Die MIT fordert das EU- Vergaberecht wie auch das kommunale Vergaberecht zu lockern, um die heimischen Betriebe in dieser Phase zu unterstützen und um auch mehr Kaufkraft in der Region zu behalten.
8. Forderung der MIT zur Umsetzung der Digitalisierung
• Die MIT fordert weitergehende Maßnahmen in den Bereichen Beratung oder Antragstellung.
• Die MIT fordert eine verstärkte digitalisierte Wirtschaftsförderung.
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Erläuterungen zu den Punkten 1 bis 8
1. Empfehlung der MIT zum Widereinstieg in das Wirtschaftsleben
Lockerungen müssen an einen zu erstellenden Stufenplan unter Berücksichtigung strenger Auflagen zum Gesundheitsschutz, so wie es Leopoldina empfohlen hat, und den jeweiligen branchenspezifischen Gefahrenpotentialen aufgestellt sein.
Umsetzung:
Richtlinien sind an die jeweiligen mittelständischen Geschäftsbereiche wie folgt anzupassen:
Die jeweiligen Kammern, bzw. wenn nicht vorhanden, dann Verbände sollen in Anlehnung an die Empfehlungen der Leopoldina und Abstimmungen mit den Ministerien Richtlinien in Form eines Formula erstellen. Die Unternehmen/Händler können diese Formulare online abrufen, unterschreiben und online an das zuständige Gesundheitsamt versenden. Das Gesundheitsamt wird binnen 48 Std. den Eingang bestätigen. Mit der Zustellung der Bestätigung wird gleichzeitig die Erlaubnis zur geregelten Ladenöffnung ausgesprochen. Dadurch werden unnötige und langwierige Verwaltungsabläufe verhindert. Das Gesundheitsamt hat die Möglichkeiten der vor Ort Kontrollen. Bereitzustellende Unterlagen müssen dem Gesundheitsamt unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden.
2. Forderung der MIT zu Sanierungsphasen für den Mittelstand
Die während der Krise eingeleiteten Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft müssen durch abgeänderte steuerpolitische, arbeitsmarktpolitische, wirtschaftspolitische und energie- und klimapolitische Anpassung nachhaltig gestützt werden.
Umsetzung:
Steuerpolitische Ansätze:
Prinzipiell muss die mittelständische Wirtschaft über einen absehbaren Zeitraum von zusätzlichen Steuern befreit werden sowie durch Steuererleichterungen entlastet werden. So wären befristete, maximal dreijährige Steuererleichterung denkbar, wie z.B. geringere Umsatzsteuer bei Dienstleistungen des Handwerks oder der Gastronomie.
Zur Stärkung des örtlichen Einzelhandels fordert die MIT eine Online- Besteuerung. Vollzogene Steuerstunden, oder Steuervorauszahlungen sollten bereits jetzt schon verrechenbar sein. Der Übergang von einer „Soll Versteuerung“ zur einer „Ist Versteuerung“ muss jetzt vollzogen werden.
Arbeitsmarktpolitische Ansätze:
Die MIT begrüßt die Verordnung zur Abweichung vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19- Epidemie mit Inkrafttreten zum 10. April 2020.
Die Erfahrungen mit dieser Pandemie zeigen aber jetzt schon, dass langfristig eine höhere Flexibilität der Arbeitszeitregelung mit klaren Vorgaben möglich sein müssen. Daher fordert die MIT eine flexiblere Gestaltung der Ladenöffnungs- und Beschäftigungszeiten. Die für die mittelständische Wirtschaft so essenzielle wichtige Konsumnachfrage muss ausschlaggebend sein.
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Wirtschaftspolitische Ansätze:
Dienstleistung, Handwerk und Handel, sind tragende Säulen der mittelständischen Wirtschaft in Deutschland. Umso bedeutender ist es erst einmal für die kommenden drei Jahre klare Lösungen zu gestalten. Es kann z.B. nicht angehen, dass der Onlinehandel 24std/7 geöffnet hat und die lokale Wirtschaft aber Sonntag schließen muss, da dies durch entsprechende Rechtsgrundlagen so vorgegeben wird.
Energie- und klimapolitische Ansätze:
Ein Ergebnis der Pandemie ist, dass der sehr stark reduzierte PKW und Lastverkehr zu einer offenkundig falschen und irreführenden Lage an Messdaten bei Stickoxid- und Feinstaubwerten geführt hat (siehe Stuttgart), eine Tatsache die Leopoldina schon lange kritisiert. Fahrverbote führen zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung bei der Umstellung der Fahrzeugflotten auf alternative Antriebe und können mittelständische Betriebe zusätzlich in weiter Schieflage bringen. Daher fordert die MIT ausgesprochene Fahrverbote unverzüglich aufzuheben bis einheitliche und standardisierte Messverfahren eingeführt sind und Überprüfung von entsprechenden Maßnahmen wissenschaftlich belegbar erhoben werden.
3. Forderung der MIT zum Kreditwesen
Die Krise erfordert umso mehr eine grundsätzliche Überarbeitung/ Reform der Regularien für das Kreditwesen, angepasst an Restrukturierung und Sanierung von mittelständischen Unternehmen. Das Kreditwesen zu entbürokratisieren und zu modernisieren ist unausweichlich.
Kleine Unternehmen verfügen häufig nicht über die nötige Software und das nötige Knowhow, um kurzfristig die zur Beantragung von Krediten erforderlichen Unterlagen zu erstellen. Es sollten Tools entwickelt werden, mit denen auch kleine Unternehmen in die Lage versetzt werden, im Bedarfsfall zeitnah Planungsrechnungen zu erstellen. Diese sollten auch einheitlich von Sparkassen und Banken angenommen werden.
Zur Beantragung von Soforthilfen muss es möglich sein, unter standardisierten Kriterien auch außerhalb von Sparkassen und Banken Liquiditätshilfen von KfW oder NRW Bank zu beantragen.
Der Soforthilfekredit sollte mit angepassten Zahlen auch Unternehmen unter 10 Mitarbeitern ermöglicht werden. Gerade in dieser Betriebsgröße ist die Eigenkapitaldecke zu gering, um als Bürgschaft eingesetzt werden können.
4. Forderung der MIT zum Kurzarbeitergeld
Die MIT fordert, dass die Aufstockung auf 80/87% von Kurzarbeitergeld unter Berücksichtigung eines Schwellenwert erfolgt. Die Auszahlung muss zur Vermeidung von Vorfinanzierungsphasen beschleunigt bei den Unternehmen ankommen.
Das Kurzarbeitergeld führt dazu, dass die private Kaufkraft erheblich geschwächt ist. Es müssen Lösungen zur Stärkung der privaten Kaufkraft entwickelt werden. Daher begrüßen wir den Vorschlag, dass Kurzarbeitergeld aufzustocken.
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Vor allem aber braucht es die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes im Niedriglohnbereich. Daher fordert die MIT unter Berücksichtigung vom Schwellenwert (Bruttolohn) eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, damit nicht noch mehr Personen unter die Armutsgrenze fallen und dann sowieso die Aufstockung durch den Staat erfolgen muss und zu erhöhten bürokratischen Hürden führt.
Die MIT fordert das Ausbildungsbetriebe durch Sonderregelungen einer „Kurzarbeit- Ausbildungsvergütung“ entlastet werden.
Für Auszubildende kann zurzeit keine Kurzarbeit angemeldet werden. Vom Grund her nachvollziehbar, da es sich bei der Bezahlung um eine Vergütung und kein Gehalt handelt. Die verpflichtende Weiterzahlung belastet die Unternehmen dennoch zusätzlich.
5. Empfehlung der MIT zum Emissionshandel und der EEG- Umlage
Das ambitionierte deutsche Emissionsminderungsziel muss in dieser Phase mit der EU neu geregelt werden, um aus nationalen Lösungen zu für die in Rezession stehende gesamteuropäische Wirtschaft gerechten Lösung zu kommen. National sollte die EEG- Umlage überdacht werden.
6. Forderung der MIT zum Bildungsbereich
Die MIT begrüßt die Haltung der Landesregierung, den Bildungsbereich schrittweise wieder zu aktiveren. Schülerinnen und Schüler (SuS) ebenso Gesellen und Meisterschüler müssen unter den gegebenen Umständen die Chance erhalten, ihren Ausbildungszielen nach zu kommen. Dazu gehört es, die Schulabschlüsse zeitnah erreichen zu können.
Die MIT fordert, dass der Besuch der Schule durch die SuS nach den geltendem Recht erfolgt und damit verpflichtend ist. In der aktuellen Situation können die Sicherheitsvorgaben und Hygienevorschriften eingehalten werden, die benötigten Kassenräume stehen aktuell schon zur Verfügung. Durch den Wegfall des Unterrichts in den anderen Klassen und Jahrgangsstufen steht auch ausreichend Lehrpersonal zur Verfügung.
Zudem fordert die MIT, dass die Kommunen die zusätzliche Fördermittel für die Sanierung und Instandsetzung der Sanitäranlagen in den Schulgebäuden unverzüglich abrufen, um die gebotenen hygienischen Maßnahmen schnellst möglich einhalten zu können. Die sanitären Einrichtungen in NRW sind, von einigen Ausnahmen abgesehen, in einem desolaten Zustand. Die Kommunen haben die von Land zur Verfügung gestellten Mittel bisher nicht abgerufen, um diese notwendigen Sanierungsmaßnahmen durchführen zu könne. Die Pandemie muss die Kommunen nun zum Handeln zwingen.
Kontrollen durch das Gesundheitsamt sowie Arbeitsplatzsicherheitsbegehungen, wie sie in anderen Bereich üblich sind müssen auch für den Schulbereich eingeführt werden. Der Staat kann sich nicht von diesen Aufgaben entbinden.
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Die MIT fordert ferner, Gesellen- und Meisterprüfungen zu den bereits festgelegten Terminen sattfinden zu lassen. Ein Verschieben der Prüfungen führt zu verzögerten Einstellungen und ggf. zu Arbeitslosigkeit. Zudem entstehen den Prüflingen bei Prüfungsverzögerungen zusätzliche finanzielle Kosten, die privat getragen werden müssen und die Betriebe haben keine Planungssicherheit.
Abgesehen davon, dass durch die Pandemie zurzeit in vielen Bereichen weder eine Berufsschulausbildung, noch überbetriebliche Ausbildung stattfindet, fehlt es den betroffenen Unternehmen, darunter vorwiegend kleinen Unternehmen, an Ausbildungsmöglichkeiten. Die vom Staat angeordnete Schließung und in der Folge fehlenden Auftragseingänge sowie die Lieferkettenunterbrechungen führen zu einer stark reduzierten Beschäftigungsmöglichkeit der Auszubildenden. Folglich kann der Ausbildende seinen Verpflichtungen des Lehrvertrages nicht mehr nachkommen. Es droht die Kündigung der Lehrverträge. Auch wenn das BBIG dem Auszubildenden Möglichkeiten zur Verlängerung der Ausbildung gibt, bleibt die Rechtsunsicherheit, das bei Nichtbestehen der Ausbildung der Auszubildende auf Nichteinhaltung des Lehrplanes Klage erheben kann.
7. Forderung der MIT zur Ausgestaltung kommunaler Finanzen
Die MIT begrüßt die, vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ersten eingeleiteten Schritte für ein Kommunalschutz-Paket des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die MIT fordert eine Reformierung der Ausgestaltung kommunaler Finanzen, um die kommunale Ausstattung krisensicherer zu gestalten.
Es benötigt zur Sanierung der kommunalen Haushalte einen prinzipiellen Umbau des kommunalen Steuersystems und eine Kopplung der kommunalen Einnahmen an das Einkommensteuersystem, um ein für die Kommunen planbare und solide Finanzsituation zu gewährleisten.
Die Ausstattung der kommunalen Finanzen sind zudem sicherer zu gestalten. Die hohe Fluktuationen der Gewerbesteuereinnahmen zeigt, wie empfindlich dieses Instrument ist. Viele Städte, die zurzeit im Stärkungspakt stehen, sind gezwungen, die Stellschraube der Gewerbesteuer zur Einnahmemöglichkeit auszureizen und erst recht, wenn es um die finanziellen Folgen der Pandemie in den kommunalen Haushalten geht.
8. Forderung der MIT zur Umsetzung der Digitalisierung
Die MIT begrüßt die aktuellen Umsetzungserfolge in der Digitalisierung auf der Verwaltungsebene in NRW, die bedingt durch die Pandemie in einigen Bereichen umgesetzt werden musste. Dies ist ein kleiner Schritt hin zur Verschlankung der Bürokratie.
Die MIT fordert weitergehende Maßnahmen in den Bereichen Beratung oder Antragstellung. Deregulierung jetzt! Zur Wideraufnahme der Wirtschaft ist es wichtig, wenn Genehmigungsverfahren jetzt verkürzt werden. Dazu müssen die Kommunen stärker in die Digitalisierung investieren und umsetzten. Gleiches gilt für den Bildungsbereich (z.B. Ausstattung der SuS), um Bildungsgerechtigkeit herstellen zu können.
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Die MIT fordert eine verstärkte digitalisierte Wirtschaftsförderung.
Um ein klares Bild über die wirtschaftliche Lage des Mittelstandes vor Ort zu erhalten, braucht es solide Zahlen und verwertbare Statistiken, die schnell erstellt und digital immer auf den neuesten Stand gehalten werden müssen. Nur so kann sichergestellt werden, das auf kommunaler Ebene Wirtschafsfördermaßnahmen rechtszeitig eingeleitet werden können.
Wir würden uns sehr freuen, wenn das Konzeptpapier bei der nächsten Vorstandssitzung diskutiert werden könnte und die drin enthaltenen Empfehlungen und Forderungen zur positiven Weiterentwicklung der Wirtschaftssituation im Land beitragen.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund
Prof. Dr. Klemens Störtkuhl Torsten Jakob
stell. Vorsitzender der MIT NRW Mitglied des MIT Landesvorstandes
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